AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse
zwischen DJLokke und seinen Vertragspartnern (Kunde / Veranstalter).
2. Vertrag
Verträge zwischen DJLokke und dem Kunden / Veranstalter entstehen durch
• die Annahme eines schriftlichen Angebots
• schriftlicher Vertrag E-Mail / Fax
Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen.
3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung
Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
- Rücktritt 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Vergütung
- Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Vergütung
- Rücktritt 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Vergütung
4. Ausnahmen
Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt von DJLokke ist möglich:
- technisch bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe
- Krankheit
- Unfall
- Tod
In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DJLokke versuchen, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich dem Kunden / Veranstalter oder DJ zur Kenntnis zu geben.
5. Haftung
Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des von DJLokke beauftragten DJ der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des von DJLokke beauftragen DJ, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Verursacher. Sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können, haftet der Veranstalter.
Sofern DJLokke und/oder der beauftragte DJ durch, nicht durch ihn, zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen, Ausfall Technik) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist der DJ berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.
6. Zahlungen
Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten (siehe Vertrag). Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist der DJ berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters / Kunden das Programm sofort abzubrechen. Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von Thomas Gerhold (DJLokke) möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter im Vertrag gesondert genannt.
7. Allgemeines
DJLokke oder ein von DJLokke beauftrager DJ sind in der Programmgestaltung frei. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird der DJ bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.
In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich.
Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. DJLokke oder der beauftragte DJ sind dann berechtigt, das Programm zu beenden.
Grundsätzlich ist die An- und Abfahrt bis 35km im Angebotspreis enthalten und wird nicht gesondert berechnet.
Bei größeren Entfernungen wird eine Pauschale von 0,38€ / km rechnen.
Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Der Veranstaltungsraum muss mind. Zwei Stunden vor Einlass zum Aufbau der PA und zum Soundcheck zugänglich sein. Dem DJ ist genügend Platz zur Verfügung zu stellen. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten. Für das Party-Team (ggf. auch 2 Personen) sind Speisen und Getränke vom Veranstalter kostenlos zu stellen.
8. Sonstige Bestimmungen
DJLokke überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen DJLokke zu veröffentlichen. DJLokke ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor / während / oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei wählbaren Form z.B. Aushändigung von Visitenkarten zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite (Facebook) von DJLokke veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an DJLokke (djlokke@gmx.de) wieder von der Webseite entfernt werden.
9. GEMA
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung - sofern diese öffentlich ist - der GEMA und/oder den lokalen Behörden mitzuteilen. Die entsprechenden Kosten werden vom Veranstalter getragen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, in Kraft.